Sie fragen sich, inwiefern Sie und Ihr Unternehmen von einem externen Datenschutzbeauftragten profitieren können? Hier kommt die Antwort:
Bereitstellung von Fachwissen
Fundierte Berufserfahrung
Variable Vertragsgestaltung
Möglichkeit der Kostenkontrolle
Ein konsequenter, rechtskonformer Datenschutz ist heute wichtiger denn je. Seit dem 25.05.2018 regelt die EU-Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, welchen Pflichten Verantwortliche nachkommen müssen und welche Rechte Betroffenen zustehen. Für Unternehmen ist ein angemessener Datenschutz unverzichtbar und stellt auch ein wichtiges Qualitätsmerkmal dar. Wir helfen Ihnen gerne dabei, den Datenschutz in Ihrem individuellen Fall zu optimieren und beraten Sie ausführlich zu sämtlichen damit einhergehenden Themen.
Die DSGVO verschärft die Anforderungen, die in puncto Datenschutz an Unternehmen gestellt werden. Damit sämtliche Prozesse, beispielsweise das Aufsetzen von Verträgen, rechtskonform ablaufen, muss die DSGVO verstanden und korrekt umgesetzt werden. Dies stellt oftmals eine Herausforderung dar, die nicht unterschätzt werden darf. Viele Unternehmen entscheiden sich daher für einen externen Datenschutzbeauftragten, der sich um die damit zusammenhängenden Belange kümmert und unterstützend zur Seite steht.
Die Verantwortung für die Einhaltung der DSGVO liegt beim jeweiligen Inhaber, Geschäftsführer oder Vorstand. Bei Verstößen ist diese Person haftbar.
Was die DSGVO betrifft, so sollten Unternehmen besser kein Risiko eingehen. Schließlich kann eine Nichtbeachtung dazu führen, dass hohe Bußgelder bezahlt werden müssen. Laut Datenschutz-Grundverordnung können Strafbeträge in einer maximalen Höhe von 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes geltend gemacht werden.
Die Beschäftigung eines Datenschutzbeauftragten ist nie ein Fehler. Zwingend notwendig wird sie dann, wenn 20 Mitarbeiter im Unternehmen tätig sind, die mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun haben.
Sie fragen sich, inwiefern Sie und Ihr Unternehmen von einem externen Datenschutzbeauftragten in Nürnberg profitieren können? Hier kommt die Antwort:
Der Profi kennt sein Gebiet und verfügt über umfangreiches Wissen zur Rechtslage und den gesetzlichen Anforderungen, die die DSGVO an Unternehmen stellt. Was das Know-How betrifft, sind externe Fachkräfte oft besser aufgestellt, als interne Beauftragte.
Der Datenschutzbeauftragte bringt einen gewissen Erfahrungsschatz mit, der Ihn dazu befähigt, die besten Entscheidungen für Ihr Unternehmen zu treffen.
Durch die Haftbarkeit des externen Dienstleisters verringert sich das Risiko für die Firma deutlich.
Unterschiedliche Vertragslaufzeiten und die Möglichkeit einer fristgerechten Kündigung sorgen dafür, dass eine hohe Flexibilität vorliegt.
Ein Datenschutzbeauftragter übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben und kann so einen sehr wichtigen Teil zum Erfolg eines Unternehmens beitragen. Typisch sind diese Tätigkeiten:
In der Netz- und EDV-Gesellschaft können Betreiber sozialer Netzwerke aus Datenspuren multimediale Lebensläufe und Nutzerprofile erstellen. Das Datenschutzrecht hat die Aufgabe, personenbezogene Daten zu schützen. Die DSGVO und das BDSG verpflichten Inhaber, Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen in diesem Sinne dazu, personenbezogene Daten vor einem potenziellen unberechtigten Zugriff zu sichern – ganz unabhängig von der Mitarbeiteranzahl. Diese Aufgabe kann von einem internen oder externen Datenschutzbeauftragen übernommen werden. Folgende konkreten Vorteile sprechen für den Einsatz eines externen Profis:
Damit der Datenschutz gewährleistet werden kann, sind rechtliche und technische Kenntnisse rund um das Thema vonnöten. Unser Ziel ist es, Ihnen das erforderliche Know-How zur Verfügung zu stellen und Sie weitestgehend von den zeit- und aufwandsträchtigen Organisationsaufgaben zu befreien. So sparen Sie zeitliche Kapazitäten und bares Geld. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung – auch im internationalen Umfeld – und vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin mit Ihrem externen Datenschutzbeauftragten in Nürnberg.
Pauschal kann nicht gesagt werden, mit welchem finanziellen Aufwand beim Einsatz eines Datenschutzbeauftragten gerechnet werden muss. Der Preis wird maßgeblich vom Leistungsumfang und den individuellen Gegebenheiten bestimmt. Gerne arbeiten wir ein persönliches Angebot für Sie aus. Kontaktieren Sie uns einfach per Mail oder unter der Rufnummer 0911 / 32386-53.